Air-France-Flug 296
Der Air France Flug 296 war ein Charterflug eines kurz zuvor ausgelieferten fly-by-wire Airbus A320-111 der Air France. Am 26. Juni 1988 war es als Teil einer Flugschau geplant, dass der neue Airbus über dem Flugplatz Mülhausen-Habsheim (nicht zu verwechseln mit dem Flughafen Basel-Mülhausen) einen Vorbeiflug absolvieren sollte. Dabei sollte er vor laufenden Fernsehkameras bei geringer Geschwindigkeit und mit ausgefahrenem Fahrwerk in einer Höhe von 100 Fuß (ca. 30,5 m) am Publikum vorbeifliegen. Er sank dann aber weiter bis auf 30 Fuß (ca. 10 m) und stürzte in die Baumwipfel hinter der Landebahn. Drei Passagiere starben. Die Ursache des Unfalls ist umstritten, da später Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Dies war der erste Absturz eines Airbus A320.
Offizieller Bericht
Der offizielle Bericht gibt folgende Ursachen für den Unfall an:
- Sehr geringe Flughöhe, niedriger als die umgebenden Hindernisse (Bäume)
- Sehr niedrige Geschwindigkeit, so weit reduziert, um den maximal möglichen Anstellwinkel zu erreichen
- Motoren im Leerlauf während des Fluges
- Viel zu spätes Hochfahren der Turbinen am Ende der Landebahn
Diese Ursachen führten schließlich zur Berührung mit den Bäumen und zum Absturz.
Die Untersuchungskommission glaubt, dass der Abstieg auf unter 100 Fuß nicht beabsichtigt war, sondern auf das Nichtbeachten der visuellen und akustischen Informationen betreffend der Höhe des Flugzeugs zurückzuführen ist.
Folgen
Der Absturz und der daraus resultierende Brand tötete drei der 130 Passagiere, eine Frau und zwei Kinder. Die Frau wollte ein Kind befreien, welches im Gurt verfangen war. Dies gelang jedoch nicht, beide wurden vom Rauch ohnmächtig und kamen nicht mehr frei.
Der Flugkapitän, der Copilot, zwei Angestellte von Air France und der Präsident des Fliegerclubs, der die Show gesponsert hatte, wurden wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Alle fünf wurden für schuldig befunden. Der Kapitän wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, für zwölf Monate auf Bewährung ausgesetzt, die anderen wurden zu geringen Bewährungsstrafen verurteilt. In der Berufungsverhandlung wurde die Strafe des Kapitäns auf zehn Monate erhöht, zuzüglich zehn weiterer Monate Bewährung. Der Kapitän ging frei aus dem Gerichtssaal und sagte, er wolle den Cour de cassation anrufen. Dazu hätte er nach französischem Recht zunächst im Gefängnis einsitzen müssen, bevor das oberste Gericht sich mit seinem Fall befassen würde.
Verfilmung
Im Jahre 2010 wurde der Unfall als dritte Folge der 9. Staffel als Pilot vs. Plane in Englisch und als Der Jungfernflug des A320 in der kanadischen Fernsehserie Mayday – Alarm im Cockpit nachgestellt.
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Quellen: wikipedia.org
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