Kurt Schuschnigg

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Geburt:
14.12.1897
Tot:
18.11.1977
Lebensdauer:
79
PERSON_DAYS_FROM_BIRTH:
46162
PERSON_YEARS_FROM_BIRTH:
126
PERSON_DAYS_FROM_DEATH:
16968
PERSON_YEARS_FROM_DEATH:
46
Zusätzliche namen:
Kurt Schuschnigg, Курт Шушниг, Курт Алои́с Йо́зеф Иога́нн фон Шу́шниг, Kurt Alois Josef Johann von Schuschnigg, Kurt Schuschnigg, Kurts Šušnigs, Kurts Aloizs Jozefs Johans Šušnigs
Kategorien:
Kanzler
Friedhof:
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Kurt Alois Josef Johann Schuschnigg (von 1898 bis 1919 amtlich Edler von Schuschnigg; * 14. Dezember 1897 in Riva del Garda, Österreich-Ungarn; † 18. November 1977 in Mutters, Tirol) war während der Zeit des von ihm als Justizminister mitkonzipierten austrofaschistischen „Ständestaates“ vom 29. Juli 1934 bis zum 11. März 1938 diktatorisch regierender Bundeskanzler des Bundesstaates Österreich. Ab 1936 übernahm Schuschnigg auch die Führung der österreichischen Einheitspartei Vaterländische Front und führte den Titel „Bundeskanzler und Frontführer“.

Nach dem „Anschluss“ Österreichs wurde er von den Nationalsozialisten bis 1945 als sogenannter „Schutzhäftling“ in verschiedenen Konzentrationslagern inhaftiert. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde er US-amerikanischer Staatsbürger und war in den Vereinigten Staaten als Professor für Staatsrecht tätig. 1968 kehrte er nach Österreich zurück, wo er 1977 starb.

Leben

Herkunft

Schuschnigg war Sohn einer in Tirol ansässigen altösterreichischen Offiziersfamilie, die am 2. April 1898 in den Adelsstand erhoben wurde. Die Wurzeln der Familie liegen am Radsberg bei Klagenfurt. Die Familie war slowenisch-kärntnerischer Abstammung (slowenische Schreibung des Namens Schuschnigg: „Šušnik“).

Junge Jahre und Politik

Kurt Schuschnigg besuchte das Jesuiten­gymnasium „Stella Matutina“ in Feldkirch. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) an den Universitäten Freiburg im Breisgau und Innsbruck eröffnete er 1924 eine Rechtsanwaltskanzlei. In Innsbruck war er seit 1919 Mitglied der katholischen Studentenverbindung AV Austria Innsbruck, damals im CV, heute im ÖCV. Weiter war er einer der Stifter der K.A.V. Rheno-Danubia Innsbruck.

Gleichzeitig engagierte er sich auch in der Christlichsozialen Partei. Von 1927 an war er der jüngste Abgeordnete im Nationalrat. Da er der Heimwehr misstraute, gründete er 1930 einen eigenen Kampfverband, die betont katholischen und antisemitischen Ostmärkischen Sturmscharen.

1926 heiratete er Herma Masera, mit der er einen Sohn (Kurt, * 1926) hatte. Sie verstarb am 13. Juli 1935 bei einem Autounfall in der Nähe von Pichling bei Linz (Gedenkstein an der Bundesstraße 1).

Justizminister gegen die Demokratie

1932 wurde er Justizminister im Kabinett von Bundeskanzler Karl Buresch bzw. in der Bundesregierung Dollfuß I. Schon damals wurde in der Bundesregierung offen über die Beseitigung der Demokratie diskutiert. Schuschnigg wird im Protokoll des Ministerrats vom 17. Juni 1932 unter Vorsitz Dollfuß’ mit der Wortmeldung erwähnt, „die Regierung stehe […] vor der Entscheidung, ob sie es weiter verantworten könne, mit dem Parlament zu arbeiten und ob der nächste Kabinettswechsel nicht gleichbedeutend mit der Ausschaltung des Parlaments sein müsste“.

1933 wurde Schuschnigg zusätzlich Unterrichtsminister. Die 1920 abgeschaffte Todesstrafe wurde auf sein Betreiben mit dem Standrecht vom 11. November 1933 wieder eingeführt.

„Arbeitermord“ oder „Fauxpas“

Nach dem auch als Bürgerkrieg bezeichneten Februaraufstand 1934 weigerte sich Schuschnigg in seiner Eigenschaft als Justizminister, dem Bundespräsidenten Gnadengesuche von Februarkämpfern vorzulegen. Vielmehr ließ Schuschnigg als abschreckendes Beispiel, um die Kämpfe schneller zu beenden, acht der Dutzenden Todesurteile sofort vollstrecken, unter anderem am schwer verwundeten Karl Münichreiter. Dollfuß und Schuschnigg wurden daher von der Sozialdemokratie noch Jahrzehnte später „Arbeitermörder“ genannt. Viele Jahre später bezeichnete Schuschnigg in einem Fernsehinterview Münichreiters Hinrichtung als „Fauxpas“.

Bundeskanzler 1934–1938

Innenpolitik

Nachdem Engelbert Dollfuß – der das Parlament ausgeschaltet, alle Parteien verboten und den Verfassungsgerichtshof lahmgelegt hatte – beim Juliputsch vom österreichischen Nationalsozialisten Planetta ermordet worden war, folgte ihm Schuschnigg 1934 im Amt des Bundeskanzlers. Mit 36 Jahren bei Amtsantritt war er bis heute der jüngste österreichische Bundeskanzler. Von 1934 bis 1936 wohnte er im Palais Augarten, dann bis März 1938 in einem Seitenflügel des Oberen Belvederes in Wien.

Die Regierung Schuschniggs wird in der Forschung wechselweise als Halbfaschismus, halb-faschistische Diktatur, Klerikal-Faschismus oder Austrofaschismus bezeichnet. Wie Dollfuß diktatorisch regierend, versuchte Schuschnigg den austrofaschistischen „Ständestaat“ nach seinen Vorstellungen zu formen, was ihm aber nicht gelang. Er versuchte, Österreich als zweiten, christlichen, „besseren deutschen Staat“, als es das Deutsche Reich war, zu positionieren.

Im September 1934 erreichte die Zahl der politischen Häftlinge, die in Anhaltelagern und Notarresten festgehalten wurden, 13.338. Insgesamt wurden rund 16.000 Österreicher aus politischen Gründen im „Ständestaat“ inhaftiert.

Im Mai 1935 erließ er das "Bundesgesetz zum Schutze des Ansehens Österreichs", mit dem vor allem ausländische Presseerzeugnisse verboten werden konnten.

Außenpolitik

Auf eine Schutzmacht angewiesen, begab er sich in noch stärkere Abhängigkeit von Benito Mussolinis Italien, als dies schon unter Dollfuß der Fall gewesen war. Nach der Besetzung Äthiopiens benötigte der international isolierte Mussolini aber Hitlers Rückendeckung, wodurch Österreich unter immer stärkeren Druck des Deutschen Reichs kam.

1936 kam es daher zum so genannten Juliabkommen, in dem Hitler zwar die Souveränität Österreichs anerkannte und die Tausend-Mark-Sperre aufhob, dafür aber verlangte, dass die österreichische Außenpolitik der deutschen entsprechen müsse. Zusätzlich wurden die dem Nationalsozialismus nahestehenden Politiker Edmund Glaise-Horstenau (als Minister ohne Portefeuille) und Guido Schmidt (als Staatssekretär für Äußeres) in die Regierung aufgenommen. Viele Nationalsozialisten mussten im Rahmen der Einheitspartei Vaterländische Front unter dem Deckmantel des so genannten „Volkspolitischen Referats“ oberflächlich ins Regime integriert werden.

In einem geheimen Teil dieses Juliabkommens wurden viele zuvor verbotene nationalsozialistische Zeitungen wieder erlaubt. Unter anderem wurde durch diesen Schritt der Untergang des Austrofaschismus eingeleitet. Schwierigkeiten hatte Schuschnigg auch mit den Vertretern der Heimwehr in der Regierung.

„Anschluss“

Hitler erhöhte seit Anfang 1938 den Druck. Am 12. Februar 1938 wurde Schuschnigg von Hitler auf den Berghof zitiert – zum Diktat des Berchtesgadener Abkommens. Hitler zwang Schuschnigg, den Nationalsozialisten Arthur Seyß-Inquart als Innenminister in sein Kabinett aufzunehmen. Ein Angebot der illegalen Sozialdemokraten zur Unterstützung des Kampfes für die Unabhängigkeit Österreichs lehnte Schuschnigg ab, da die Sozialdemokraten die Wiederzulassung ihrer Partei und freier Gewerkschaften zur Bedingung machten. Am 24. Februar 1938 beschwor er in einer öffentlichen Rede die Unabhängigkeit Österreichs: „Bis in den Tod! Rot-Weiß-Rot! Österreich!“ Inhalt und Ton von Schuschniggs Rede lösten bei Hitler erste Irritationen aus.

Schuschnigg versuchte noch eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Österreichs abzuhalten, welche selbst von den illegalen Sozialdemokraten und Kommunisten unterstützt worden wäre. Sie wurde von Schuschnigg am 9. März publik gemacht und sollte am Sonntag, dem 13. März 1938, abgehalten werden: ein Überraschungscoup, der administrativ in keiner Weise vorbereitet war.

Die Frage sollte lauten, ob das Volk ein „freies und deutsches, unabhängiges und soziales, ein christliches und einiges Österreich“ wolle oder nicht. Schuschnigg unterließ es, dazu das Kabinett zu befragen, wie es in der Verfassung anlässlich einer Volksabstimmung vorgeschrieben war. Die Stimmauszählung sollte allein von der Vaterländischen Front vorgenommen werden. Die Angehörigen des Öffentlichen Dienstes sollten am Tage vor der Wahl in ihren Abteilungen geschlossen unter Aufsicht zur Wahl gehen und ihre ausgefüllten Wahlzettel ihren Vorgesetzten offen übergeben. Außerdem sollten in den Wahllokalen nur Stimmzettel mit dem Aufdruck „JA“ ausgegeben werden, also ein „Ja“ zur Unabhängigkeit. Innenminister Seyß-Inquart und Minister Glaise-Horstenau erklärten ihrem Bundeskanzler unverzüglich, dass die Abstimmung in dieser Form verfassungswidrig sei.

Ob das Plebiszit nun eine „Flucht nach vorn“ des österreichischen Kanzlers war oder ein „schwerer Fehler“, Hitler änderte nun seine Strategie und ging nun daran, sein Ziel sofort zu erreichen: Er befahl die Mobilmachung der für den Einmarsch vorgesehenen 8. Armee und wies Seyß-Inquart am 10. März an, ein Ultimatum zu stellen und die österreichischen Parteianhänger zu mobilisieren.

Hitler befürchtete offenbar, die Abstimmung könnte eine Mehrheit gegen den „Anschluss“ erbringen. Unter dem Druck Berlins musste Schuschnigg die Volksabstimmung am 10. März absagen. Am 11. März, als die österreichischen Nationalsozialisten bereits vielerorts die Macht übernahmen und deutsche Polizeiexperten per Flugzeug in Wien eintrafen, wurde Schuschnigg zum Rücktritt gezwungen. Die Kanzlerschaft übernahm für drei Tage Seyß-Inquart, nachdem es Bundespräsident Wilhelm Miklas nicht gelungen war, einen nicht-nationalsozialistischen Kanzlerkandidaten zu finden.

In Schuschniggs Rundfunkrede vom Abend des 11. März 1938 fielen die oft zitierten Worte, mit denen er vor der Welt festhielt, dass die Regierung „vor der Gewalt weiche“, dass er aber unter keinen Umständen „deutsches Blut“ vergießen wolle (weshalb das Bundesheer keinen Einsatzbefehl erhalten hatte). Er schloss mit den Worten „Gott schütze Österreich“.

Am 12. März überschritten Truppen der deutschen Wehrmacht die Grenze und marschierten ohne Widerstand in Österreich ein. Die Bundesregierung Seyß-Inquart vollzog den „Anschluss“ Österreichs am 13. März im Gleichklang mit der Reichsregierung in Berlin per „Gesetz“. Bundespräsident Miklas wollte dieses Gesetz nicht unterzeichnen und trat zurück; da die Rechte des Bundespräsidenten in diesem Fall auf den Kanzler übergingen, unterzeichnete es Seyß-Inquart als Staatsoberhaupt und als Bundeskanzler; beide Ämter gingen durch das Gesetz unter.

Häftling der Gestapo in Wien

Schuschnigg stand von nun an im Belvedere unter Hausarrest und wurde ab Ende Mai von der Wiener Gestapo im ehemaligen Hotel Métropole, dem Wiener Gestapo-Hauptquartier, inhaftiert. Kurz darauf heiratete er als Häftling in zweiter Ehe Vera (1904–1959), geborene Czernin von Chudenitz. Sie war 1937 von Leopold Graf Fugger von Babenhausen geschieden worden; die Ehe war außerdem kirchlich annulliert worden. Mit Vera hatte Schuschnigg später eine Tochter.

Die Haftbedingungen waren in Wien schlecht und schikanös. Außerdem galt Schuschnigg als suizidgefährdert, weshalb er ständig beobachtet wurde.  „Als er im Herbst 1938 nach München verlegt wurde, wog der 1,83 Meter große Schuschnigg knapp mehr als 40 Kilo.“

Häftling in KZs 1939–1945

Schuschnigg wurde im Reichssicherheitshauptamt in der Prinz-Albrecht-Straße in Berlin verhört und danach in mehreren Konzentrationslagern inhaftiert: erst in Dachau, dann in Flossenbürg und ab 1941 schließlich Sachsenhausen. Im KZ Sachsenhausen durfte er in einem separaten Haus leben, wohin ihn seine Frau und seine Kinder, die nicht inhaftiert waren, begleiteten.

Wie anderen inhaftierten wichtigen Politikern, Sozialisten und evangelischen Kirchenführern (z. B. Martin Niemöller) wurde Schuschnigg Prominentenstatus zuerkannt, der bevorzugte Behandlung bzw. einige Hafterleichterungen bedeutete. Eine so genannte Ostarbeiterin besorgte den Haushalt und begleitete Schuschniggs Frau zu Einkäufen in die Stadt. Schuschniggs Sohn Kurt ging täglich aus dem KZ Sachsenhausen ins Gymnasium und nächtigte später während seines Marinedienstes im Urlaub bei seinem Vater. Das Zugeständnis, mit dem Häftling leben zu dürfen, setzte bei der Familie die Bereitschaft voraus, über das KZ und den Aufenthalt Schuschniggs absolutes Stillschweigen zu bewahren.

Schuschnigg hatte angeblich auch die Möglichkeit, seine Möbel und seine umfangreiche Bibliothek in das von ihm bewohnte Haus im KZ bringen zu lassen. Die Ernährung soll aus „Diplomatenverpflegung“ mit täglich einer Flasche Wein bestanden haben. Diese Vergünstigungen wurden in Hinblick auf den nach dem Endsieg geplanten Schauprozess gegen Schuschnigg gewährt. Der internationalen Nachkriegsöffentlichkeit sollte damit die Großzügigkeit des „Dritten Reiches“ selbst gegenüber seinen Feinden bewiesen werden.

Befreiung 1945

Am 24. April 1945 wurde Schuschnigg mit über 130 anderen prominenten Sonder- und Sippenhäftlingen aus dem KZ Sachsenhausen evakuiert. Unter dem Befehl von SS-Obersturmführer Edgar Stiller und SS-Untersturmführer Bader, die den Auftrag hatten, die Gefangenen im Zweifelsfall zu liquidieren, brachen sie mit Bussen und Lastwagen zu einer Odyssee in die Dolomiten auf. Im Südtiroler Niederdorf zwang am 30. April der Wehrmachts-Hauptmann Wichard von Alvensleben mit seiner Kompanie die SS zur Aufgabe und zum Abzug. Mit den anderen zusammen wurden am 4. Mai 1945 Schuschnigg, seine Frau Vera und Tochter Elisabeth von den Amerikanern endgültig befreit.

Amerikanischer Staatsbürger

1948 übersiedelte Schuschnigg von Italien in die Vereinigten Staaten und wurde Professor für Staatsrecht an der Saint Louis University, Missouri. Er erwarb auch die amerikanische Staatsbürgerschaft. 1968 kehrte er nach Österreich zurück, betätigte sich aber nicht mehr politisch. Schuschnigg verbrachte seine letzten Lebensjahre in Tirol.

Nach seiner Rückkehr wurde Schuschnigg „für den Bruch mit der demokratischen Verfassung von 1920/29, den er schon als Justizminister unter Engelbert Dollfuß systematisch herbeigeführt hatte“, von der österreichischen Justiz nicht zur Verantwortung gezogen. Die Bereitschaft, sich mit seinen politischen Entscheidungen bis 1938 kritisch auseinanderzusetzen, blieb gering.

Ursache: wikipedia.org

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