Erich von Manstein
- Geburt:
- 24.11.1887
- Tot:
- 10.06.1973
- Lebensdauer:
- 85
- PERSON_DAYS_FROM_BIRTH:
- 50041
- PERSON_YEARS_FROM_BIRTH:
- 137
- PERSON_DAYS_FROM_DEATH:
- 18796
- PERSON_YEARS_FROM_DEATH:
- 51
- Zusätzliche namen:
- Эрих фон Манштейн, Э́рих фон Манште́йн (Леви́нски), Lewinski, Erich von Manstein
- Kategorien:
- General, Marschall, Soldat, Teilnehmer des Ersten Weltkriegs, Teilnehmer des Zweiten Weltkriegs
- Nationalitäten:
- deutsche, pole
- Friedhof:
- Geben Sie den Friedhof
Erich von Manstein; geboren als Fritz Erich von Lewinski (* 24. November 1887 in Berlin; † 10. Juni1973 in Irschenhausen) war ein deutscher Heeresoffizier (seit 1942 Generalfeldmarschall) und während des Zweiten Weltkrieges Armee- und Heeresgruppenoberbefehlshaber. Bei Kriegsende wurde er von den Briten inhaftiert und 1949 als Kriegsverbrecher verurteilt. Nach seiner Haftentlassung 1953 war er als einziger ehemaliger Feldmarschall bis 1960 inoffizieller Berater für die neu aufgestellte Bundeswehr.
Privatleben
Fritz-Erich von Lewinski wurde als zehntes Kind des Obersten und späteren Generals der Artillerie Eduard von Lewinski und seiner Frau Helene in eine alte preußische Soldatenfamilie hineingeboren. Schon bei der Taufe wurde er seinem Onkel, dem Major und späteren General Georg von Manstein, und dessen Frau Hedwig übergeben, deren Ehe selbst kinderlos geblieben war. Seine Adoptivmutter war die jüngere Schwester seiner Mutter. Er wuchs zusammen mit seiner ebenfalls adoptierten Schwester Martha auf. Sechzehn direkte Vorfahren der eigenen Lewinski-Linie und der von Mansteins waren Generäle in preußisch-deutschen oder zaristisch-russischen Diensten gewesen. Mansteins ehemaliger Ordonnanzoffizier Alexander Stahlberg behauptet in seinen Memoiren, sein Chef habe während des Krieges in seinem Beisein private Äußerungen darüber getätigt, er stamme von einem „Ur-Ur-Ahnherrn Lewi“ ab. Diese Darstellung Stahlbergs bezeichnet der Manstein-Biograph Oliver von Wrochem in seiner Dissertation als Spekulation über „keine ernstgemeinte Äußerung“ des Generals. Im Übrigen gebe es keine Belege für eine „jüdische Herkunft des Namens“.
Manstein besuchte von 1894 bis 1899 in Straßburg das Lyzeum, ein katholisches Gymnasium. Im Alter von 13 bis 19 Jahren besuchte Manstein zuerst dieKadettenanstalt Plön und später die Preußische Hauptkadettenanstalt in Berlin-Lichterfelde. Im Juni 1905 war Manstein Leibpage bei der Heirat desKronprinzen Wilhelm mit Cecilie von Mecklenburg-Schwerin.
Am 10. Juni 1920 heiratete Manstein in Lorzendorf (Kreis Namslau) Jutta Sibylle von Loesch (1900–1966). Sie hatten drei gemeinsame Kinder: Gisela (* 1921), Gero (* 1922; gefallen am 29. Oktober 1942 als Leutnant an der Ostfront) und Rüdiger (* 1929).
Militärischer Werdegang
Kaiserreich und Erster Weltkrieg
Im Jahr 1906 trat Manstein als Fähnrich in das 3. Garde-Regiment zu Fuß ein und wurde dort 1907 zum Leutnant befördert. In den Jahren 1913/1914 besuchte er die Kriegsakademie in Berlin.
Den Kriegsausbruch 1914 erlebte Manstein als Oberleutnant und Adjutant des Garde-Reserve-Regiments 2. Nach schwerer Verwundung am 17. November und Rückkehr in den Dienst wurde Manstein 1915 Hauptmann und als Ordonnanz- sowie Generalstabsoffizier in der Armeeabteilung Gallwitz eingesetzt. Anschließend fand er Verwendung bei der 1. Armee, und ab Herbst 1917 war er Erster Generalstabsoffizier (Ia) der 4. Kavallerie-Division, die an der Ostfrontin Estland eingesetzt war. Im Mai 1918 wurde er, ebenfalls als Ia, zur 213. Infanterie-Division an die Westfront versetzt.
Weimarer Republik
Manstein wurde nach dem Krieg in die Reichswehr übernommen und war zunächst beim Grenzschutz-Oberkommando Süd und danach im Stab des Gruppenkommandos II mit Sitz in Kassel eingesetzt.
Am 1. Oktober 1921 wurde Manstein Kompaniechef im 5. (Preußischen) Infanterie-Regiment in Angermünde. Ab dem 1. Oktober 1923 folgte wiederum eine Verwendung als Stabsoffizier, zunächst beim Wehrkreiskommando II und anschließend beim Wehrkreiskommando IV. Dort war seine Aufgabe die Führergehilfenausbildung.
Ab dem Herbst 1927 war Manstein Generalstabsoffizier beim Infanterieführer IV in Magdeburg. In dieser Stellung wurde er zum Major ernannt.
Zu Ende September 1929 avancierte Manstein zum Leiter der Gruppe I in der Operationsabteilung im Truppenamt, wo er am 1. April 1931 zum Oberstleutnantbefördert und anschließend zum Kommandeur des Jägerbataillons des 4. (Preußischen) Infanterie-Regiments in Kolberg ernannt wurde.
Zeit des Nationalsozialismus
Vorkriegszeit
Manstein als Generalmajor, 1938
Am 1. Oktober 1933 wurde Manstein Oberst. Die nächste Stufe in Mansteins Karriere stellte die Ernennung zum Chef des Stabes des Wehrkreises II am 1. Februar 1934 dar. Am 1. Juli 1935 wurde er dann Chef der Operationsabteilung im Generalstab des Heeres. In dieser Funktion verfasste er eine Denkschrift über die Schaffung einer Begleitartillerie auf Selbstfahrlafetten zur Infanterieunterstützung, aus welcher schließlich dieSturmartillerie entstehen sollte. Am 1. Oktober 1936 wurde er unter gleichzeitiger Ernennung zum GeneralmajorOberquartiermeister I.
Manstein hatte sich für diesen Posten durch seine außergewöhnlichen, weit überdurchschnittlichen Fähigkeiten empfohlen. In der Dienststellung des Oberquartiermeisters I war er Vertreter von Generalstabschef Beck und traditionell als designierter Nachfolger vorgesehen.
Im Verlauf der Blomberg-Fritsch-Krise versetzte man Manstein am 4. Februar 1938 jedoch überraschend auf den Posten des Kommandeurs der 18. Infanterie-Division in Liegnitz (Schlesien). Im März war er noch im Auftrag des Oberkommandos der Wehrmacht an der Vorbereitung des Einmarsches deutscher Truppen in Österreich und der Eingliederung des österreichischen Heeres in die Wehrmacht beteiligt. In der Folge des Münchener Abkommens führte Manstein die 18. Infanterie-Division in das Sudetenland.
Zweiter Weltkrieg
1939 nahm Manstein im Rang eines Generalleutnants als Chef des Generalstabs der Heeresgruppe Süd amPolenfeldzug teil. Anschließend erarbeitete er den Angriffsplan für den Westfeldzug. Der später alsSichelschnittplan bezeichnete Angriffsplan basierte auf einer Konzentration der deutschen Panzerverbände bei der Heeresgruppe A (ex Heeresgruppe Süd), die durch die Ardennen – in die Flanke des nach Belgien und Holland vorrückenden Gegners – stoßen sollte.
Da Manstein bezüglich dieses Operationsvorschlages laufend Eingaben beim Oberkommando des Heeres machte und General Franz Halder alsGeneralstabschef des Heeres befürchtete, dass Generaloberst Rundstedt als Oberbefehlshaber der Heeresgruppe A unter Mansteins Einfluss zu selbstständigen Operationen neigen würde, wurde er als unbequemer Mahner aus seiner Position entfernt und erhielt am 27. Januar 1940 überraschend das Kommando über ein neu aufzustellendes XXXVIII. Armeekorps, mit dem er am Frankreichfeldzug teilnahm. Nach diesem wurde er am 19. Juli 1940 zumGeneral der Infanterie befördert und erhielt das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes.
Im Februar 1941 wurde ihm das Kommando über das ebenfalls neu aufzustellende LVI. Armeekorps (mot.) – so hießen die späteren Panzerkorps bis 1942 – übertragen. In dieser Funktion hatte er keine Kenntnis und keinen Einfluss auf die strategische Planung des Krieges gegen die Sowjetunion. Wenige Tage vor Beginn des Angriffs auf die Sowjetunion erhielt er den sogenannten Kommissarbefehl, der besagte, dass alle in Gefangenschaft geratenen Politkommissareder Roten Armee sofort erschossen werden sollten. Entgegen den Behauptungen Mansteins in seinen Memoiren, „daß er den Kommissarbefehl abgelehnt habe und ihn seine Truppen nicht ausführten“, kam es schon in den ersten Wochen nach Beginn des Unternehmens Barbarossa zu „Erschießungen von Kommissaren sowie antijüdischen Aktionen in Mansteins Befehlsbereich“.
Manstein mit Generalmajor Erich Brandenberger im Juni 1941
Am 22. Juni 1941 um 3 Uhr trat das LVI. AK zum Angriff an, legte innerhalb von fünf Tagen 240 Kilometer zurück und eroberte am 27. Juni Dünaburg. Am 12. September wurde Manstein der Befehl über die 11. Armee am äußersten Südflügel der Front übertragen, deren Oberbefehlshaber Generaloberst Eugen von Schobert am selben Tag gefallen war. Wenig später schlug er im Zusammenwirken mit der 1. Panzerarmee Ewald von Kleistsund rumänischen Verbänden die Truppen der sowjetischen Südfront in der Schlacht am Asowschen Meer. Am Südflügel der Heeresgruppe Süd stehend, war das nächste Ziel die Eroberung der Halbinsel Krim. Nach dem Durchbruch der 11. Armee über die Landenge von Perekop wurden große Teile der Halbinsel besetzt und ein erster Versuch zur Eroberung Sewastopols unternommen, nach dessen Fehlschlag die achtmonatige Belagerung der Festung begann.
Während dieser Zeit erhielt er den „Reichenau-Befehl“, der Soldaten der Wehrmacht zu Verbrechen an der sowjetischen – insbesondere jüdischen – Bevölkerung aufrief und diese legitimierte. Darauf aufbauend, erließ Manstein als Oberbefehlshaber der 11. Armee am 20. November 1941 einen abgeänderten, aber nicht abgemilderten Befehl, auf den sich später die Anklage seines Kriegsverbrecherprozesses bezog. Darin forderte er von seinen Soldaten:
„Das jüdisch-bolschewistische System muß ein für allemal ausgerottet werden. Nie wieder darf es in unseren europäischen Lebensraum eingreifen. Der deutsche Soldat hat daher nicht einfach die Aufgabe, die militärischen Machtmittel dieses Systems zu zerschlagen. Er tritt auch als Rächer für alle Grausamkeiten, die ihm und dem deutschen Volk zugefügt wurden, auf. […] Für die Notwendigkeit der harten Sühne amJudentum, dem geistigen Träger des bolschewistischen Terrors, muß der Soldat Verständnis aufbringen. Sie ist auch notwendig, um alle Erhebungen, die meist von Juden angezettelt werden, im Keime zu ersticken.“
Johannes Hürter, Historiker am Münchner Institut für Zeitgeschichte, erachtet Mansteins Befehl als von Reichenaus Vorlage „inspirierten“, aber „eigenständig formulierten“ Befehl, mit dem Manstein, „seine Truppen […] auf die Ermordung der Juden ein[stimmte]“. Die ca. 600 Angehörigen der SS-Einsatzgruppe D ermordeten in dem Zeitraum, als Manstein das AOK 11 führte, mindestens 33.000 Juden. Dabei zeigte sich, so der Historiker und Manstein-Biograph Oliver von Wrochem, das Armeeoberkommando „auch unter Mansteins Führung kooperationsfreudig und bereit, sich an den Massenmorden zu beteiligen“.
Einen wesentlichen Beitrag dazu habe der Befehl Mansteins vom 20. November 1941 geleistet, denn er „unterstützte die Soldaten der ihm unterstellten Einheiten in der Überzeugung, daß die Massentötungen von Juden ein selbstverständlicher Teil des Krieges und die Hilfestellungen der Armee bei den Massakern notwendig wären“. Nachkriegsaussagen Mansteins, in denen dieser teilweise unter Eid behauptete, „von den Mordaktionen der Einsatzgruppe D […] nichts gewusst“ zu haben, erscheinen, so Johannes Hürter, angesichts der Quellenlage „vollkommen unglaubwürdig“.
Manstein nach seiner Beförderung zum Generaloberst, März 1942
Im Mai 1942 gelang dem zuvor zum Generaloberst beförderten Manstein im Unternehmen Trappenjagd die Vernichtung der auf der Ostseite der Halbinsel gelandeten sowjetischen Truppen und wenig später in einem zweiten, diesmal erfolgreichen Anlauf die Eroberung Sewastopols. Hierfür wurde er am 1. Juli zum Generalfeldmarschall ernannt. Im Spätsommer bereitete sich die 11. Armee auf ihren Einsatz zur EroberungLeningrads im geplanten Unternehmen Nordlicht vor und begann mit der Verlegung dorthin.
Im Zuge der Einkesselung der 6. Armee in Stalingrad wurde Manstein jedoch am 24. November zum Oberbefehlshaber der neugebildeten Heeresgruppe Don ernannt. Zu dieser gehörte neben der 6. Armee und zwei rumänischen Armeen die 4. Panzerarmee unter Generaloberst Hermann Hoth. Letztere sollte sich mit zunächst nur zwei Panzerdivisionen aus südwestlicher Richtung bis etwa 30 Kilometer vor den Kessel kämpfen (Unternehmen Wintergewitter) und sich dort mit ausgebrochenen Teilen der 6. Armee (Unternehmen „Donnerschlag“) vereinigen, womit ein Korridor hergestellt gewesen wäre. Der Befehl zu „Donnerschlag“ wurde aber trotz heftigsten Drängens Mansteins durch Hitler verweigert, die Truppen Hoths blieben 48 Kilometer vor dem Kessel stecken. Damit war das Schicksal der 6. Armee besiegelt. Manstein hatte daraufhin allerdings maßgeblichen Anteil daran, den vollständigen Zusammenbruch des gesamten deutschen Südflügels der Ostfront als Folge der Stalingrader Niederlage zu verhindern.
Manstein begrüßt Hitler bei einem Truppenbesuch im Osten anlässlich der Rückeroberung Charkows, März 1943. Rechts im Bild General der FliegerWolfram von Richthofen.
Im März 1943 gelang es ihm, im Rahmen einer Gegenoffensive (Schlacht um Charkow) Charkow und Belgorodzurückzuerobern, wofür er das Eichenlaub zum Ritterkreuz erhielt. Während und nach der Stalingrad-Krise zeichnete sich ein immer stärker werdendes Zerwürfnis zwischen Manstein und Hitler ab. Am Widerstand in der Wehrmacht und an einem Staatsstreich gegen Hitler wollte sich Manstein aber nicht beteiligen, da er meinte, dies mit seiner „soldatischen Ehre“ nicht vereinen zu können, und befürchtete, dass ein erfolgreicher Umsturz Ungehorsam unter den Soldaten und einen Bürgerkrieg zur Folge hätte, der unweigerlich zum militärischen Zusammenbruch Deutschlands führen würde. In die verschiedenen Attentatspläne vor dem Attentat vom 20. Juli 1944 war Manstein nicht eingebunden: Stauffenberg hatte ihn im Vieraugengespräch auf seine Unzufriedenheit mit Hitlers Entscheidungen hingewiesen, die wahren Ziele aber nicht deutlich zum Ausdruck gebracht. Von Manstein empfahl, den Major an die Front zu versetzen, „damit er den Kopf freibekomme“, was ihm später als Versuch der Verhaftung von Stauffenbergs ausgelegt wurde.
von Manstein und Generaloberst Hothbei einer Besprechung zum Unternehmen Zitadelle im Juni 1943 in der Ukraine
Im Sommer 1943 bereitete sich die Wehrmacht im Frontbogen bei Kursk auf eine große Offensive vor, bei der durch Mansteins Heeresgruppe Süd und die Heeresgruppe Mitte unter Generalfeldmarschall Günther von Klugedie Feindtruppen abgeschnitten und anschließend vernichtet werden sollten (Unternehmen Zitadelle). Mansteins Forderung nach einem frühzeitigen Beginn der eigenen Angriffsoperationen – gegen die noch geschwächten sowjetischen Verbände – wurde von Hitler abgelehnt, da dieser erst die Auffrischung der eigenen Divisionen sowie insbesondere die Zuführung neuer Waffen (Panther und Elefant) abwarten wollte. Den dadurch entstandenen Zeitgewinn nutzten die sowjetischen Verteidiger zum Aufbau tiefgestaffelter Verteidigungssysteme und ebenfalls zur Auffüllung ihrer angeschlagenen Einheiten.
Hierzu von Manstein:
„Insgesamt hätte die Heeresgruppe Anfang Mai für Zitadelle über 686 Panzer und 160 Sturmgeschütze verfügt. Bis zum 3. Juli waren an der Zitadelle-Front insgesamt 1.081 Panzer (davon allerdings fast die Hälfte noch Panzer III) und 376 Sturmgeschütze einsatzbereit.“
„Die monatliche Panzerproduktion des Gegners betrage mindestens 1.500 Stück. Auch würden bei längerem Zuwarten die jetzt noch durch die Verluste des Winterfeldzugs und die kürzlich erlittenen Niederlagen in ihrer Moral wie in ihrem Kampfwert stark abgesunkenen Verbände des Feindes ihre Angriffskraft wiedergewinnen. Schließlich würde der Ausbau der feindlichen Stellungen immer stärker werden.“
Manstein mit Generalmajor Hans Speidel, September 1943
Nach dem Scheitern des Unternehmens Zitadelle befehligte Manstein weiterhin die Heeresgruppe Süd während deren weiterer Abwehrkämpfe. Am 10. Januar 1944 war eine farbige Zeichnung Mansteins auf dem Titel desTime-Magazins. Die Bildunterschrift lautete: “Field Marshal Fritz Erich von Manstein – Retreat may be masterly, but victory is in the opposite direction.” (deutsch: „Feldmarschall Fritz Erich von Manstein – Der Rückzug mag meisterhaft sein, aber Siegen ist die entgegengesetzte Richtung.“)
Am 30. März 1944 wurde Manstein von Hitler aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über die Kriegführung im Osten als Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Süd entlassen. Gleichzeitig erhielt er die Schwerter zum Eichenlaub des Ritterkreuzes. Eine weitere Verwendung, etwa auf dem Posten des Generalstabschefs des Heeres, erfolgte nicht mehr, obwohl er hierfür zweifellos geeignet gewesen wäre. Manstein wurde 1945 von britischen Truppen interniert.
Nachkriegszeit
In der Gefängniszelle des Nürnberger Justizpalastes arbeitete von Manstein zusammen mit Walther von Brauchitsch, Franz Halder, Walter Warlimont und Siegfried Westphal intensiv an der Verteidigung der als verbrecherische Organisationen angeklagten OKW und des Heeresgeneralstabs. Dazu wurde er am 10. August 1946 als Zeuge im Nürnberger Prozess gehört. Der Gerichtshof kam zu der Einschätzung, dass Generalstab und OKW formal nicht als „Gruppe“ oder „Organisation“ im Sinne der Gerichtssatzung anzusehen seien und Einzelverfahren durchgeführt werden müssten. Von Manstein wurde 1948 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und unmittelbar anschließend in Haft genommen.
Verurteilung als Kriegsverbrecher
Der Prozess gegen ihn vor einem britischen Militärgericht – es war überdies der letzte alliierte Kriegsverbrecherprozess – begann am 23. August 1949 im Hamburger Curiohaus, nur wenige Tage vor der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag. Das Gericht setzte sich aus sieben Vertretern zusammen, mit Generalleutnant Sir Frank Simpson als Vorsitzendem sowie Generalmajor Douglas Wade als dessen Stellvertreter. Hauptankläger war Sir Arthur Comyns-Carr, der bereits im Kriegsverbrechertribunal in Tokio die britische Regierung vertreten hatte. Verteidigt wurde Manstein von Reginald Paget (später Baron Paget of Northampton), der über den Prozess auch ein Buch schrieb, sowie Hans Laternser, während die Anwälte Walter Grimm und Walter Siemers nach Beschluss der britischen Regierung aus dem vorgesehenen Verteidigungsteam ausschieden.
Die Anklage lautete nicht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern Verletzung der Kriegsgesetze und Mitverantwortung für Kriegsverbrechen in insgesamt 17 Punkten. Große Teile der deutschen wie auch britischen Presse nahmen sofort Stellung zu diesem angeblich so verspäteten Prozess. Da den deutschen Kriegsgefangenen Vermögensbesitz untersagt war, wurde eine Spendenaktion zugunsten der Finanzierung der Verteidigung Mansteins eingerichtet, zu dessen ersten Einzahlern Winston Churchill gehörte. Die Verteidigung zielte darauf ab, die Rechtmäßigkeit des Prozesses anzuzweifeln und die Wehrmacht als nicht verbrecherische Organisation darzustellen. Sie bestritt jede individuelle Schuld des Angeklagten, betonte die Ohnmacht des in Befehlsstrukturen eingebundenen Generalfeldmarschalls und relativierte mehrere Anklagepunkte durch Verweis auf ein tu quoque bei den Siegermächten.
Manstein wurde am 19. Dezember 1949 vom britischen Militärgericht in acht Anklagepunkten freigesprochen, in neun weiteren jedoch für schuldig befunden. So wurde er von einer aktiven Beteiligung an Verbrechen des SD, der Übergabe von Juden, Sinti und Roma und Kommunisten an den SD und ihre Erschießung freigesprochen. Verurteilt wurde er unter anderem, weil er seine Aufsichtspflicht als Oberbefehlshaber vernachlässigt habe, Deportationenzugelassen, Erschießungen von Kriegsgefangenen geduldet und die Auslieferung von Politkommissaren an den SD erlaubt hatte. An den Verbrechen in Polen lastete man ihm keine aktive Beteiligung an, jedoch habe er seine Aufsichtspflicht als Oberbefehlshaber vernachlässigt und damit den Völkermord mitgetragen. Er wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt, auf die ihm die vier Jahre Gefangenschaft seit 1945 zunächst nicht angerechnet wurden.
Von Seiten der Verteidigung wurde das Urteil dahingehend kritisiert, dass die Verteidigung, anders als die Anklage, keinen Zugang zu den in Washington liegenden deutschen Akten hatte; dass die Haager Landkriegsordnung von 1907, auf die sich die Anklage stützte, eine Allbeteiligungsklausel hatte, aber die Sowjetunion und andere Staaten ihr nicht angehörten und das Gericht dieses Problem der Nichtgültigkeit umging, indem es die Konvention selbst nicht als bindend anerkannte, aber deren Wortlaut; und weil die Anklage eine Berufung auf höheren Befehl nicht zuließ, obwohl es bei den Alliierten selbst diese Berufung gab, aber diese nachträglich im britischen Militärstrafrecht geändert wurde.
Zwei Monate nach der Verurteilung wurde die Haftstrafe bei ihrer Bestätigung durch den Befehlshaber der britischen Rheinarmee auf zwölf Jahre herabgesetzt. 1952 wurde ihm dann die Gefangenschaft seit 1945 voll angerechnet. Aufgrund eines Augenleidens erhielt von Manstein 1952 Haftverschonung; offiziell wurde ihm aufgrund guter Führung ein Drittel der Strafe erlassen, so dass er im Jahr 1953 aus der Haft freikam.
Buchveröffentlichungen
Nach seiner Haftentlassung bemühte sich Manstein darum, sich in der Öffentlichkeit ins rechte Licht zu rücken. Bereits im Jahr 1955 erschien sein autobiographisches Werk Verlorene Siege über die Zeit Februar 1938 bis April 1944. In diesem schreibt er den militärischen Zusammenbruch allein der militärischen Inkompetenz Hitlers zu und exkulpiert die deutsche Generalität. Tiefgreifende Zweifel am damaligen Angriffs- und Vernichtungskrieg, am nationalsozialistischen Gedankengut oder gar Schuldgefühle kommen in dem Werk nicht zum Ausdruck. Stattdessen behauptet Manstein, zwar habe das Kriegsgeschehen der sowjetischen Zivilbevölkerung „Leid und unvermeidliche Härten gebracht, […] doch nicht zu vergleichen mit dem, was der Bombenterror für die Zivilbevölkerung in Deutschland gebracht“ habe, zudem seien „alle deutscherseits getroffenen Maßnahmen durch die Kriegsnotwendigkeit bedingt“ gewesen.
1958 erschien dann Mansteins Buch Aus einem Soldatenleben. Seine These, dass die Feldzüge grundsätzlich anders verlaufen wären, hätten die Generäle über mehr eigenen Spielraum verfügt, ist in der Forschung zumindest umstritten: Dass Hitler militärische Fehlentscheidungen traf, gilt als gesichert, doch gehen die meisten Historiker davon aus, dass die Wehrmachtsführung seinen oft unrealistischen Einschätzungen der Lage in der Regel willig gefolgt sei. Manstein jedoch spricht noch in Zusammenhang mit den Abwehrkämpfen der Jahre 1943 und 1944 von der damals angeblich noch gegebenen Möglichkeit, durch geschicktes Manövrieren die Angriffskraft der sowjetischen Streitkräfte zu zerschlagen und zumindest einen Remisfrieden mit der Sowjetunion zu erreichen, eine Einschätzung, die jedoch angesichts der damaligen Gesamtlage sehr bezweifelt werden darf. Dabei nahm Manstein auch erheblichen Einfluss auf die seiner Sichtweise entsprechenden Kriegsdarstellungen des Bestsellerautors Paul Carell in dessen Weltkriegs-Serien für die Zeitschrift Kristall, die dann auch als Buchpublikationen mit den Titeln „Unternehmen Barbarossa“ und „Verbrannte Erde“ ein Millionenpublikum an Lesern fanden. Alles in allem gilt er heute als einer der fähigsten Offiziere des Zweiten Weltkrieges, der jedoch trotz später behaupteter besserer Einsicht Hitler und seinem Regime bis zu seiner Entlassung stets ergeben gedient und auch Kriegsverbrechen gebilligt hat.
Mansteins Bücher wurden in mehrere Sprachen, darunter auch Englisch und Russisch, übersetzt und auch noch Anfang des 21. Jahrhunderts gedruckt.
Beratertätigkeit
Bis 1960 beriet Manstein, „wenn auch nicht in offizieller Funktion“, als einziger Feldmarschall der ehemaligen Wehrmacht die Bundesregierung beim Aufbau der Bundeswehr, wobei er einen gewissen Einfluss auf deren spätere Gliederung und Organisationsform hatte. So hatte er die Abkehr von Regimentern und stattdessen den Aufbau von Brigaden als kleinsten operativen Verbänden vorgeschlagen.
Nach seinem Tod wurde Manstein mit militärischen Ehren in Dorfmark bei Fallingbostel beigesetzt, wobei der Generalinspekteur der Bundeswehr, Admiral Zimmermann, die Abschiedsworte sprach.
Auszeichnungen
- Eisernes Kreuz (1914) II. und I. Klasse
- Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern
- Ritterkreuz I. Klasse des Friedrichs-Ordens mit Schwertern
- Kreuz für treue Dienste von Schaumburg-Lippe
- Hanseatenkreuz, Hamburg
- Verwundetenabzeichen (1918) in Schwarz
- Wehrmacht-Dienstauszeichnung IV. bis I. Klasse
- Spange zum Eisernen Kreuz II. und I. Klasse
- Krimschild in Gold
- Rumänischer Militärorden Michael der Tapfere III. und II. Klasse
- Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub und Schwertern
- Ritterkreuz am 19. Juli 1940
- Eichenlaub am 14. März 1943
- Schwerter am 30. März 1944
- achtmalige Nennung im Wehrmachtbericht: 11., 12. und 31. Oktober 1941, 19. und 20. Mai 1942, 2. Juli 1942, 20. März 1943, 4. August 1943
Schriften
- Verlorene Siege. Athenäum, Bonn 1955 (zuletzt in 18. Auflage: Bernard und Graefe, München 2009, ISBN 3-7637-5253-6).
- Aus einem Soldatenleben. 1887–1939. Athenäum, Bonn 1958.
- Soldat im 20. Jahrhundert. Bernard & Graefe, München 1981 (zuletzt in 5. Auflage, 2002, ISBN 3-7637-5214-5).
Literatur
- Michael Bertram: Das Bild der NS-Herrschaft in den Memoiren führender Generäle des Dritten Reiches. Ibidem-Verlag, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-8382-0034-7 (zugl. Dissertation Universität Hannover 2009)
- Bernd Boll: Generalfeldmarschall Erich von Lewinski, gen. von Manstein. In: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Hitlers militärische Elite. Vom Kriegsbeginn bis zum Weltkriegsende. Bd. 2, Primus Verlag, Darmstadt 1998, ISBN 3-89678-089-1, ISBN 3-534-12678-5 (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), S. 143–152. Der Beitrag ist auch abgedruckt in: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Hitlers militärische Elite. 68 Lebensläufe. Primus Verlag, Darmstadt 2011, ISBN 978-3-89678-727-9, S. 414–423
- Hans Breithaupt: Zwischen Front und Widerstand. Ein Beitrag zur Diskussion um den Feldmarschall Erich von Manstein. Bernard und Graefe, Bonn 1994,ISBN 978-3-7637-5935-4
- Johannes Hürter: Hitlers Heerführer. Die deutschen Oberbefehlshaber im Krieg gegen die Sowjetunion 1941/42. R. Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-57982-6, S. 646 f. (Kurzbiographie)
- Ernst Klink: Manstein, Erich von Lewinski genannt von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 16, Duncker & Humblot, Berlin 1990, ISBN 3-428-00197-4, S. 83–85 (Digitalisat).
- Guido Knopp: Hitlers Krieger. C. Bertelsmann, München 1998, ISBN 3-570-00265-9
- Ernst Kosthorst: Generalfeldmarschall Erich von Manstein – Exponent eines verabsolutierten Soldatentums. In: Die Geburt der Tragödie aus dem Geist des Gehorsams. Deutschlands Generale und Hitler – Erfahrungen und Reflexionen eines Frontoffiziers. Bonn 1998, S. 178–204
- Benoit Lemay: Erich von Manstein. Le stratége de Hitler. Perrin, Paris 2010, ISBN 978-2-262-03262-3
- Mungo Melvin: Manstein. Hitler's Greatest General. Phoenix, London 2010, ISBN 978-0-7538-2853-3 (umfassende v. a. militärhistorische Darstellung)
- Manfred Oldenburg: Ideologie und militärisches Kalkül. Die Besatzungspolitik der Wehrmacht in der Sowjetunion 1942. Böhlau, Köln u. a. 2004, ISBN 3-412-14503-3 (Schwerpunkt: 11. Armee Mansteins auf der Krim)
- Alexander Stahlberg: Die verdammte Pflicht – Erinnerungen 1932 bis 1945. Ullstein, Berlin 1987 (zuletzt 13. Auflage der erw. Neuausgabe 1994, Ullstein, Berlin 1999, ISBN 3-548-33129-7)
- Marcel Stein: Der Januskopf. Feldmarschall von Manstein – eine Neubewertung. Biblio-Verlag, Bissendorf 2004, ISBN 3-7648-2387-9 – Rezensionen November 2005
- Marcel Stein: Generalfeldmarschall Erich von Manstein. Kritische Betrachtung des Soldaten und Menschen. Hase und Koehler, Mainz 2000, ISBN 3-7758-1387-X
- Jehuda L. Wallach: Feldmarschall Erich von Manstein und die deutsche Judenausrottung in Russland. In: Jahrbuch des Instituts für Deutsche Geschichte, Universität Tel-Aviv 4/1975, S. 457–472
- Oliver von Wrochem: Die Auseinandersetzung mit Wehrmachtsverbrechen im Prozess gegen den Generalfeldmarschall Erich von Manstein 1949. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 46 (1998) Heft 4, S. 329–353 (Anklagepunkte, Verteidigung, Urteil, Bewertung)
- Oliver von Wrochem: Ein unpolitischer Soldat? Generalfeldmarschall Erich von Manstein. In: Gerhard Hirschfeld, Tobias Jersak (Hrsg.): Karrieren im Nationalsozialismus: Funktionseliten zwischen Mitwirkung und Distanz. Campus Verlag, Frankfurt/Main; New York 2004, ISBN 3-593-37156-1, S. 185–204
- Oliver von Wrochem: Erich von Manstein. Vernichtungskrieg und Geschichtspolitik. Schöningh, Paderborn 2006, ISBN 978-3-506-72977-4 (zugl. Dissertation, Universität Hamburg 2005) – Rezension
- Walter Wenzel: Von den Literaten zu den Generalen. Die Spannweite der restaurativen Memoirenliteratur. In: Geist und Zeit. Zweimonatsschrift für Kunst, Literatur und Wissenschaft. 1, 1956, H. 1, S. 131–137 (Kritik an den Memoiren)
Ursache: wikipedia.org
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01.09.1939 | Invasion of Poland
The Invasion of Poland, also known as the September Campaign or 1939 Defensive War (Polish: Kampania wrześniowa or Wojna obronna 1939 roku) in Poland and the Poland Campaign (German: Polenfeldzug) or Fall Weiß (Case White) in Germany, was an invasion of Poland by Germany, the Soviet Union, and a small Slovak contingent that marked the beginning of World War II in Europe. The German invasion began on 1 September 1939, one week after the signing of the Molotov–Ribbentrop Pact, while the Soviet invasion commenced on 17 September following the Molotov-Tōgō agreement which terminated the Russian and Japanese hostilities (Nomonhan incident) in the east on 16 September. The campaign ended on 6 October with Germany and the Soviet Union dividing and annexing the whole of Poland.