John Gudenus

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Dzimšanas datums:
23.11.1940
Miršanas datums:
15.09.2016
Mūža garums:
75
Dienas kopš dzimšanas:
30475
Gadi kopš dzimšanas:
83
Dienas kopš miršanas:
2785
Gadi kopš miršanas:
7
Kategorijas:
Politiķis
Tautība:
 austrietis
Kapsēta:
Norādīt kapsētu

John Baptist Carl Gudenus (* 23. November 1940 in Wien, † 15. September 2016) war ein österreichischer Bundesbeamter und Oberst im Ruhestand des österreichischen Bundesheeres sowie ehemaliger Politiker. Als Mandatsträger der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) war er Abgeordneter im Nationalrat (1992–1995) und Mitglied des Bundesrates (1990–1992; 1996–2005), zuletzt ohne Fraktion (November 2005).

Im April 2006 wurde Gudenus wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Die Geschworenen befanden ihn für schuldig, den Holocaust in zwei Interviews geleugnet beziehungsweise „gröblich verharmlost“ zu haben. Im Juli desselben Jahres erlangte das Urteil Rechtskraft.

Berufliche Laufbahn

Nach der Matura im Jahr 1961 absolvierte Gudenus von 1962 bis 1965 die Militärakademie. Das Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Wien schloss er 1972 mit dem Magister ab. Bis zur Pensionierung arbeitete Gudenus im Bundesministerium für Landesverteidigung. Als Oberst, zuletzt im Heeresmaterialamt tätig, trat er 2002 in den Ruhestand.

Politische Laufbahn

John Gudenus wurde im Jahr 1973 Bezirksrat im 1. Wiener Gemeindebezirk Innere Stadt, später Bezirksrat in Wien-Wieden (4. Gemeindebezirk), Gemeinderatsmitglied im niederösterreichischen Albrechtsberg und Bezirksparteiobmann der FPÖ Wieden. Von 1990 bis 1992 war er Mitglied im Bundesrat, bis 1995 Abgeordneter im Nationalrat.

Erstmals machte Gudenus im Jahr 1994 im Parlament von sich reden, als er den damaligen Vizekanzler Erhard Busek (ÖVP) als „Koalitionstrottel“ und „Idiot“ beschimpfte. Als er sich in einer Debatte von Busek provoziert fühlte, befand er: „Sie gehören geohrfeigt.“

Ab 1996 war er wieder Bundesrat. Nach der Abspaltung des BZÖ unter Jörg Haider von der FPÖ im März 2005, schloss Gudenus sich der Gruppe um den neuen FPÖ-Parteiobmann Heinz-Christian Strache an und blieb weiterhin als „Blauer“ bei der FPÖ.

Für Schlagzeilen sorgte Gudenus, als er am 14. April 2005 im Bundesrat für einen Neuwahlantrag der Opposition (SPÖ und Grüne) stimmte, dem er damit die – staatsrechtlich folgenlose – Annahme verschaffte. Dabei sorgten die turbulenten Vorgänge bei der Abstimmung für Aufsehen: Die ÖVP-Bundesrätin Michaela Gansterer und eine Kollegin, die spätere Bundesratspräsidentin Sissy Roth-Halvax (ÖVP), behinderten Gudenus handgreiflich beim Aufzeigen.

Am 27. November 2005 verlor er nach der Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl sein Bundesratsmandat und beendete seine politische Tätigkeit.

Gudenus, wie Andreas Mölzer ein Mitglied der Burschenschaft Vandalia, war seit mindestens 2003 bis jedenfalls 2006 gemeinsam mit diesem und Johann Josef Dengler Mitherausgeber der rechtskonservativ-deutschnational ausgerichteten und FP-nahen, Wochenzeitung Zur Zeit.

Verhältnis zum Nationalsozialismus

Gudenus gehörte während seiner Mitgliedschaft dem rechten, deutschnationalen Flügel der FPÖ an (dieser ist Teil des sogenannten Dritten Lagers in Österreich). Mehrere seiner Aussagen sorgten wenigstens für Aufregung: Er sprach sich gegen das NS-Verbotsgesetz aus und lehnte die Errichtung einer Gedenkstätte im ehemaligen KZ Mauthausen ab; Entschädigungszahlungen an NS-Opfer bezeichnete er als „Schutzgeld“ und Abtreibung als „Babycaust“. Anfang 1992 unterstützte er eine Petition an den Nationalrat auf Änderung des Verbotsgesetzes.

Auf einer Podiumsdiskussion im Jahr 1995, im Vorfeld zur Wehrmachtsausstellung in Wien, stellte Gudenus indirekt die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich in Frage:

„Gaskammern? Ich halte mich da raus! Ich glaube alles, was dogmatisch vorgeschrieben ist.“

Daraufhin musste er als Nationalratsabgeordneter zurücktreten.

Über den Neonazi Gottfried Küssel sagte Gudenus bei einer Gerichtsverhandlung gegen den Politiker Ewald Stadler im April 2014: „Gottfried Küssel war ein anständiger Mann, den man leider eingelocht hat.“

Prozess und Verurteilung wegen Wiederbetätigung

Ähnlich wie schon 1995 (siehe oben) tätigte Gudenus am 18. April 2005 in der ORF-Sendung Report erneut eine Aussage zum Thema Gaskammern in Konzentrationslagern, die großes Aufsehen erregte. Er meinte, man solle „nicht Tabus aufstellen, sondern man soll physikalisch und wissenschaftlich prüfen“, sowie weiter:

„Ich glaube, man sollte dieses Thema ernsthaft debattieren und nicht auf eine Frage du musst es ja oder nein beantworten, sonder[n] überprüfen wir das, ich bin der Meinung, ich fordere eine, immer wiederum eine Prüfung.“

Am 27. April trat Gudenus aus der FPÖ aus, seiner Aussage nach, um der Partei Schaden aus der Diskussion um ihn zu ersparen. Bundeskanzler Schüssel (ÖVP) forderte ihn am selben Tag anlässlich der Feiern zum österreichischen Jubiläumsjahr der Zweiten Republik zum Rücktritt vom Bundesratsmandat auf; Bundespräsident Fischer (ehemals SPÖ) äußerte sich ähnlich. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm Ermittlungen auf, stellte diese jedoch mit Genehmigung des Justizministeriums alsbald wieder ein. Gudenus reagierte darauf mit „Schön, dass Zweifel erlaubt sind“ und legte weiter nach:

„Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht das auch in Schulbüchern. Ich habe nie gesagt, dass ich prinzipiell Gaskammern anzweifle.“

Diese weiteren Aussagen führten neuerlich zu großer Empörung und veranlassten die Grünen dazu, Gudenus anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte beim Untersuchungsrichter Vorerhebungen wegen des Verdachts der Wiederbetätigung gegen § 3g Verbotsgesetz. Anfang Juni 2005 stellte die Staatsanwaltschaft beim Wiener Landtag einen Auslieferungsantrag, um Gudenus’ politische Immunität aufzuheben. Dem Antrag wurde am 29. Juni 2005 entsprochen, woraufhin die Staatsanwaltschaft Anklage erhob, die am 7. April 2006 rechtskräftig wurde:

„Die Staatsanwaltschaft sah in den Aussagen von Gudenus klar einen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz: Gudenus habe bewusst den Stand der Geschichtswissenschaften negiert und den nationalsozialistischen Völkermord sowie Nazi-Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleugnet, hieß es in der Anklage.“

wien.ORF.at

Am 26. April 2006 musste sich Gudenus deshalb vor einem Wiener Geschworenengericht verantworten, das ihn, bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren, zu einer einjährigen Freiheitsstrafe bedingt verurteilte: „Die Geschworenen befanden ihn schuldig, in zwei Interviews den Holocaust ‚geleugnet‘ beziehungsweise ‚gröblich verharmlost‘ zu haben.“ Das verhängte Strafausmaß lag genau an der Schwelle, über der ihm seine Beamtenpension gekürzt worden wäre.

Im Prozess verantwortete Gudenus sich unter anderem mit der vorgebrachten Unterscheidung, dass nach Meinung seines Verteidigers als „Drittes Reich“ nur die Zeit von 1933 bis zum „Anschluss Österreichs“ im Jahr 1938 gelte:

„Über die Gaskammern im Großdeutschen Reich bin ich mir überhaupt nicht unsicher. Was Gaskammern im Dritten Reich betrifft, darf ich doch noch eine gewisse Unsicherheit aufweisen.“

Befragt wurde Gudenus im Prozess auch zu einer Aussage, die er nach einem Besuch des KZ Mauthausen getätigt hatte, als er zu auf einem Foto abgebildeten Häftlingen resümierte, dass diese „‚eigentlich ganz gut aussehen‘, während er, Gudenus, schlechter aussehe“:

„Ich bin mit einer gewissen Erwartungshaltung hingegangen. Ich habe geglaubt, dass ich Kranke, Tote, Ausgemergelte, Hungernde zu sehen bekomme. Eines der Bilder war aber eine recht gut aussehende Frauengruppe.“

Der Verteidiger sprach von einer „Fehlentscheidung“ und legte Berufung sowie Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof ein. Der Staatsanwalt, der die Verteidigungslinie des Verteidigers im Prozess als „Unsinn“ bezeichnete, forderte ein höheres Strafmaß und legte ebenfalls Berufung ein.

Nachdem die Prozessparteien ihre Rechtsmittel zurückgezogen hatten, erlangte das erstinstanzliche Urteil ohne Berufungsverfahren am 18. Juli 2006 seine Rechtskraft.

Als Kläger wegen übler Nachrede

Im Herbst 2008 brachte John Gudenus beim Wiener Landesgericht eine Klage gegen Armin Wolf und gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF) wegen übler Nachrede ein. Hintergrund war ein ZIB-2-Interview, das Wolf mit dem umstrittenen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Martin Graf zu dessen politischen Positionen geführt hatte. Gegen Ende des Gesprächs fragte Wolf diesen: „… Was ist denn Ihrer Meinung nach im Holocaust passiert?“ Graf antwortete ausweichend, woraufhin Wolf nachfragte:

„Also Sie [Martin Graf] bezweifeln nicht, wie Ihr langjähriger Parteikollege John Gudenus, dass in Gaskammern Millionen Juden ermordet wurden im Deutschen Reich?“

– Armin Wolf

Darin sah Gudenus sich in seiner Ehre gekränkt. Seiner Klage nach hätte Wolf ihm „öffentlich eine ,verächtliche Gesinnung‘ unterstellt […] denn er hätte so etwas nie behauptet“, was dieser wiederum im August 2009 als „besonders kurios“ beschreibt, denn:

„Herr Gudenus wurde nämlich im April 2006 [zwei Jahre vor seiner Klage gegen Wolf] genau wegen der zitierten Behauptung (‚Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich‘ in einem STANDARD-Interview) als Holocaust-Leugner zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt – konkret wegen Verstoßes gegen §3[h] des Verbotsgesetzes. Im August 2006 wurde diese Verurteilung rechtskräftig.“

– Armin Wolf

Beim Prozess am Landesgericht wurde Gudenus von Adrian Hollaender vertreten, der seinerseits von der Richterin zur Vorsicht gemahnt wurde, „sich nicht selbst in die Nähe des Verbotsgesetzes‘ zu begeben“. Nachdem im Verhandlungssaal das ZIB-2-Interview gezeigt wurde, die Richterin aus dem Wiederbetätigungsurteil von 2006 zitierte, sprach sie Wolf frei:

„Ich hätte den Wahrheitsbeweis für meine Behauptung zweifelsfrei erbracht, Gudenus müsse sich das Zitat gefallen lassen, immerhin wurde er deswegen rechtskräftig verurteilt.“

– Armin Wolf

Gudenus brachte daraufhin Berufung gegen dieses erstinstanzliche Urteil ein. Das Oberlandesgericht Wien wies die Berufung vollinhaltlich ab und sprach sowohl Armin Wolf, als auch den ORF rechtskräftig frei. Gudenus wurde zur Zahlung sämtlicher Verfahrenskosten verurteilt.[11]

Privates

Seinen Wohnsitz hatte John Gudenus in Albrechtsberg, dem Stammsitz der ehemals adeligen Familie, wo er eine Forstwirtschaft betrieb. Er war verheiratet und Vater von vier Söhnen, darunter dem FPÖ-Politiker Johann Gudenus.

Auszeichnungen

  • 2000: Großes Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

 

Avoti: wikipedia.org

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